Zeitlos-Stammtisch-Gschmarri-Gesetz (ZSGG)

(Stand: 2.02.2002 - Änderungen vorbehalten)

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Die folgenden Regeln wurden von der Mehrheit der Stammtisch-Mitglieder getroffen und sind deshalb für alle Teilnehmer am Stammtisch verbindlich.


§1. Jedes Stammtischmitglied hat eine Anfangsrunde in Höhe von mindestens 10 Cent oder nach eigenem Ermessen in die Gschmarri-Kasse zu zahlen. Die Anfangsrunde sollte unmittelbar nach dem Eintreffen bezahlt
werden. Falls jemand kein Kleingeld zur Hand hat, darf in der Kasse gewechselt werden.

§2. Bei "Prost" von Mimmi hat er zu zahlen. [1 Gegenstimme]

§3. Wer mitzählt, zahlt. [1 Gegenstimme]

§4. Kein Anspruch bei minderer Einzahlung.

§5. Bei Einzahlung ausländischer Währung folgt eine Strafzahlung.

§6. Wer die Gschmarri-Kasse entwendet, hat den gesamten Inhalt samt einer neuen Kasse zu erstatten.

§7. Ob Gschmarri oder nicht entscheidet die Mehrheit. Wer für Gschmarri zahlen muss und sich mit der Begründung weigert, kein Kleingeld zu haben, muss seinen kleinsten Geldschein einlegen. (Vorsicht, Weißi!)

§8. Um einen allgemein betreffende Entscheidung zu fällen, muß eine 2/3-Mehrheit des Vorstandes und der Amtsträger anwesend sein. Es genügt die einfache Mehrheit.

§9. Jedes 1. Wochenende im Februar findet die alljährliche Stammtischsitzung statt (Wahlen).

§10a. Neuaufnahme und Ausschluss von Mitgliedern. Zur Aufnahme eines Neumitglieds muss mindestens eine Woche vorher vom Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, bei der mindestens 75% der Mitglieder (...und auch Ohne-Glieder...) anwesend sein müssen. An der Wahl muss jedem Mit-/Ohne-Glied die Möglichkeit gegeben werden, von seinem Stimmrecht Gebrauch zu machen, sei es schriftlich, per Telefon oder persönlich. Eine Wahl gilt dann als gültig, wenn mindestens 75% der Stimmberechtigten dafür sind. Dieses Verfahren gilt analog für einen Mitgliederausschluß.

Bei §10a wird die 4-wöchige Frist für die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung gestrichen. Ab sofort muss die Bekanntgabe des
Termins für alle Mitglieder bis 1 Woche vor der außerordentlichen Versammlung erfolgen.

§10b. Neuaufnahmen und Beförderungen. Eben diese beiden, eben weil sie so wichtig, vitalisierend und elementar sind, veranlassen uns dazu, diese besonders hervorzuheben, indem eben solche, die zu befördern bzw. aufzunehmen sind, einen Stiefel zu zahlen haben.

§11. "Geht des?!?" geht net! Sondern des koscht ab jetzt! (Gesetzesinitiative von Chicken)

§12. Bei "Horch" von Disco-Dieter hat dieser ebenfalls zu zahlen.


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