Jahreshauptversammlung 2001


Das Gschmarri des Jahres 2000

Dann kamen wir zur ersten Wahl bzw. eigentlich zum ersten Wahlergebnis. Kurz nach Weihnachten waren ja bekanntlich alle Stammtischmitglieder aufgerufen, im Internet das "Gschmarri des Jahres 2000" zu wählen. Und nach über einem Monat Abstimmung und über 180 Klicks wurde das offizielle Endergebnis am 1. Februar 2001 um 20:51 Uhr festgestellt. Und das folgendermaßen aus:

Endergebnis - Gschmarri des Jahres 2000

Damit stand fest: das Gschmarri des Jahres 2000 stammt aus dem Hause Barisch - "Geht des?!?" konnte sich mit einer knappen Mehrheit von zwei Stimmen vor dem Disco'schen "Horch!" durchsetzen. Glückwunsch! Und dass im neue Jahr das Gschmarri nicht ausgeht...

Diskussionen, die Zweite und Dritte...

Beckenbauer
Pressesprecher Beckle in seinem Element

Nach diesen halbwegs "ernsten" Themen ging's auch postwendend weiter mit "Streit nach 8". Die nächsten Streitpunkte waren die Anwesenheit von Nicht-Stammtischmitgliedern an offiziellen Veranstaltungen sowie das gemeinsame (oder auch eben nicht gemeinsame) Aufräumen nach offiziellen Stammtisch-Feten. Gerade letzter Streitpunkt führte zu einer lauten Diskussion zwischen den Hitzköpfen Beckenbauer, Mimmi und dem Schutzbaron, die allerdings immer wieder durch ein zwischenzeitliches "Prost!" unterbrochen wurde.

Gesetzesänderung

Nach dem die letzten Diskussionen mehr oder weniger erfolgreich (insgesamt wohl eher weniger...) zu Ende gebracht wurden, blieb ein weiterer großer Streitpunkt offen: Wann und wie werden neue Stammtischmitglieder am Gschmarri-Stammtisch aufgenommen?

In diesem Zusammenhang wurde dem Baron dann auch endgültig Redeverbot aufgrund überzogener Standpunkte erteilt. Und während der Rest damit beschäftigt war, sich gegenseitig verbal auf die Omme zu geben, entwarfen Sepp, der Gockel und Mimmi in "schweißtreibender Arbeit" einen (juristisch hoffentlich makellosen) neuen Gesetzesparagraphen, die letztlich mit einer Gegenstimme angenommen wurde. Demnach sieht der Aufnahmeparagraph 10 a folgendermaßen aus:

"Zur Aufnahme eines Neumitglieds muss mindestens 4 Wochen vorher vom Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, bei der mindestens 75% der Mitglieder (...und auch Ohne-Glieder...) anwesend sein müssen.

An der Wahl muss jedem Mit-/Ohne-Glied die Möglichkeit gegeben werden, von seinem Stimmrecht Gebrauch zu machen, sei es schriftlich, per Telefon oder persönlich. Eine Wahl gilt dann als gültig, wenn mindestens 75% der Stimmberechtigten dafür sind.

Dieses Verfahren gilt analog für einen Mitgliederausschluß." (siehe auch: ZSGG)

 


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